Zielsetzung

Zielsetzung / -vorgabe

Jedes Problem kann nur dann rechtlich exakt eingeordnet werden, wenn zuvor der zugrunde liegende Lebenssachverhalt aufbereitet wird. Dessen gründliche Analyse ist unerlässliche Voraussetzung für die Festlegung der weiteren Vorgehensweise. Dies gilt umso mehr, je komplexer das zu beurteilende Geschehen ist.

Für den Rechtssuchenden müssen diese Gedankengänge und der Zusammenhang mit fallbezogenem juristischem Wissen nachvollziehbar sein. Für jedes Beratungsgespräch steht genügend Zeit zur Verfügung, um dieses Verständnis zu vermitteln. Nachträglicher Klärungsbedarf und Verständnisfragen können über das Ende des Beratungsgesprächs hinaus telefonisch und in Folgeterminen mit der nötigen Intensität behandelt werden.

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