Kosten

Kosten

Viele Rechtssuchende scheuen den Weg zum Rechtsanwalt, weil Unsicherheit wegen der Kosten und diesbezüglicher Finanzierungsmöglichkeiten herrscht. Die Unsicherheit resultiert oft aus der Vorstellung, dass der Rechtsanwalt seine Gebührenrechnung nach freiem Belieben erstellt und die Anwaltskosten auch in Angelegenheiten von geringem Gewicht sehr hoch sein müssen. Zudem sind Rechtsschutzversicherungen und das Wissen um die Existenz von Prozesskosten- u. Beratungshilfe weit verbreitet. Es kursieren aber auch Fehlvorstellungen hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen solcher Institutionen, sodass Chancen der Rechtsverfolgung oft verkannt oder überschätzt werden. Die Existenz sogenannter Prozessfinanzierer und deren Leistungen sind völlig unbekannt.

Die Gebühren des Rechtsanwalts hat der Gesetzgeber in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches am 1. Juli 2004 die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) ablöste, klar geregelt. Die Praxis bringt eine solche Vielfalt unterschiedlicher Fallkonstellationen hervor, dass eine Gebührenübersicht in Gestalt einer Preisliste letztlich keine verlässliche Orientierung bieten würde. Sie haben jedoch die Möglichkeit, mir anhand des KontaktformularsIhren Fall zu schildern. Wie in einem Kostenvoranschlag werde ich Ihnen eine Kalkulation der voraussichtlich entstehenden Kosten geben. Natürlich können Sie sich auch telefonisch oder per Post an mich wenden. In jedem Fall ist die Anfrage völlig unverbindlich und kostenlos.

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