Rechtsgebiete

Schwerpunkte / Spezialisierung

Es liegt auf der Hand, dass niemand Auskunft zu allen Themen des Rechts geben kann und das Beratungsangebot schwerpunktmäßig an wenigen ausgesuchten Bereichen des Rechts ausgerichtet sein muss. Eine Beratung ist nur dann optimal, wenn die umfassende Bearbeitung aller von einem Lebenssachverhalt berührter Rechtsfragen möglich ist.

Sozialversicherungsrechtliche Fragen – wie etwa zum Thema Pflege – berühren (obwohl im sozialgerichtlichen Bereich angesiedelt) ebenso Aspekte des Zivilprozesses, wie z. B. Probleme aus dem Bereich des Vereinsrechts oder Besonderheiten bei Streitigkeiten mit Angehörigen der freien Berufe, wie z. B. Maklern (oder auch Rechtsanwälten).

Verkehrsunfälle lösen haftungsrechtliche Aspekte ebenso aus, wie Fragen zum Fahrerlaubnisrecht, Straf- u. Ordnungswidrigkeitenrecht und zur Eintrittspflicht von Haftpflicht- u. Rechtsschutzversicherungen.

Für Streitigkeiten z. B. im Zusammenhang mit der Tierhalterhaftung können Zivil- u. Verwaltungsrecht zugleich anzuwenden sein.

Die Spezialisierung einer Kanzlei betrifft somit nicht bestimmte Rechtsgebieten sondern bestimmte Lebenssachverhalte. Unter dieser Prämisse gelingt auch die Übernahme von Mandaten, in denen andere Kollegen bis zu einem gewissen Grade schon tätig waren.

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